Verschiedene Maßnahmen der nachträglichen Wärmedämmung

Nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei bereits bestehenden Immobilien kann für eine bessere Wärmedämmung gesorgt werden. Dafür stehen einige Möglichkeiten zur Auswahl, die im folgenden kurz vorgestellt werden sollen.

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Wärmebrücken vermeiden

Die beste Wärmedämmung bringt nichts, wenn Wärme- bzw. Kältebrücken bestehen. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur die Wände und das Dachgeschoss besser zu dämmen, sondern zugleich auch die alten Fenster und Türen auszutauschen. Entscheiden Sie sich hier für dreifach verglaste Fenster und neue Türelemente.

Dämmung des Daches

Ein Großteil der Heizwärme geht über schlecht gedämmte Dächer und Außenwände verloren. Die Schwachstellen des Hauses, an denen besonders viel Heizwärme entweicht, lassen sich mit einer thermografischen Kamera sichtbar machen.

Die Dächer selbst können unterschiedlich gedämmt werden. So ist es beispielsweise möglich, auf oder zwischen den Sparren der Dachkonstruktion Dämmwolle aufzubringen. Diese muss zur Außenseite hin mit einer Unterdeckbahn gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden. Diese Bahn kann bei der Ausbesserung des Dachstuhls oder dessen Neueindeckung auch als behelfsmäßiger Nässeschutz dienen, bis das Dach wieder vollständig gedeckt ist. Weitere Informationen dazu hält unter anderem die Webseite ESA-Energieberatung für Sie bereit.

Ist das Dach noch vollkommen intakt und müssen hier keine Ausbesserungsarbeiten vorgenommen werden, besteht auch die Möglichkeit, die obere Geschossdecke zu dämmen. Dies sollte aber nur dann erfolgen, wenn das Dachgeschoss nicht geheizt oder als Wohnraum genutzt wird. Die Dämmmatten werden in diesem Fall direkt auf der Geschossdecke verlegt und mit Span- oder Gipsfaserplatten abgedeckt, sodass der Raum auch weiterhin betretbar ist.

Die Gebäudedämmung

Nicht nur die Dämmung des Daches, sondern auch der Außenwände und des Kellers ist sehr sinnvoll. Bei der Außenwanddämmung sollten die Dämmplatten am besten von Außen angebracht werden. Ist dies nicht möglich, kann auch eine Innenwanddämmung vorgenommen werden.

Als sehr effektiv hat sich bei Bestandsimmobilien die sogenannte Einblasdämmung erwiesen. Dieses Verfahren kann aber nur bei zweischaligem Mauerwerk angewandt werden. Der große Vorteil der Einblasdämmung liegt darin begründet, dass keine größeren Veränderungen an der Außenhaut des Gebäudes vorgenommen werden müssen, ein erneutes Verputzen also entfällt. Bei diesem Dämmverfahren werden an genau berechneten Stellen Löcher in das Mauerwerk gebohrt. Eine spezielle Maschine sorgt dafür, dass das Granulat durch Druck in die Zwischenräume der Mauern eingeblasen wird. Die Maßnahme ist kurzfristig durchführbar, ohne dass ein Gerüst errichtet oder Vorarbeiten am Mauerwerk durchgeführt werden müssen. Meist ist das Einblasen innerhalb weniger Stunden abgeschlossen.

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Bauschuttcontainer werden bei größeren Renovierungsmaßnahmen notwendig! (Bild: bauschuttcontainer.de)

Bei der Kellerdämmung können sowohl spezielle Dämmplatten an der Außenseite des Kellergeschosses als auch an dessen Decke angebracht werden. Letztere Arbeiten lassen sich natürlich wesentlich einfacher realisieren. Hier können nach eventuell notwendiger Vorbehandlung (Beseitigung vorhandener Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk, Entfernung von Unebenheiten und Rissen, Aufbringen einer Tiefengrundierung bei lockerem Putz) beispielsweise Dämmplatten aus Mineralwolle aufgebracht werden, die sich unter anderem mit Fliesenkleber befestigen lassen. Anstelle von Mineralwolleplatten können aber auch Dämmplatten aus Holzschaum, Zellulose oder Holzfaser verwendet werden. Bei diesen Varianten ist allerdings das Anbringen einer Verlattung notwendig. Zwischen die Latten werden die Dämmplatten eingeklemmt, verkleidet wird die Kellerdecke dann mit Gipskartonplatten.

Wird der Keller als Wohnraum genutzt, müssen die Seitenwände und der Boden gedämmt werden. Dies ist beispielsweise durch Verbundplatten möglich. Besser wäre es hier allerdings, die Kellerwände von außen freizulegen und dort zu dämmen. Auch wenn Sie viele Arbeiten in Eigenleistung erbringen können, wäre es hier sinnvoll, einen Fachbetrieb zu beauftragen.

Finanzierung der Wärmedämmmaßnahmen

In der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden die genauen Kriterien für die Wärmedämmung von Gebäuden festgelegt. Natürlich entstehen Ihnen durch die Realisierung dieser Maßnahmen erst einmal Kosten. Bei einem optimal gedämmten Haus können die Heizkosten um etwa 40 bis 50 Prozent gesenkt werden, vor allem dann, wenn auch in eine neue Heizungsanlage und in den Austausch von Fenstern und Türen investiert wurde. Erreicht das Gebäude nun den Standard eines KfW-Effizienzhauses (was auch bei Baudenkmälern möglich ist), so können Sie von zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen der KfW-Bank im Rahmen des Programmes „Energieeffizient Sanieren – Kredit – 151“ profitieren, eventuell aber auch Landesmittel in Anspruch nehmen. Allerdings muss vor dem Baubeginn ein Energieberater hinzugezogen werden, der eine detaillierte Analyse der Ist-Situation vornimmt, Sanierungsmaßnahmen vorschlägt und auch auf die verschiedenen Förderprogramme der Länder oder Kommunen hinweist. Nach der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen muss der Energieberater einen Bericht anfertigen und der KfW-Bank zukommen lassen. Erst danach kommt das beantragte Darlehen zur Auszahlung.

Die für die Hinzuziehung des Energieberaters entstehenden Kosten werden zu 50 Prozent durch die KfW-Bank übernommen, sofern der Berater in der Energie-Effizienz-Experten-Liste registriert ist.

Fazit

Gerade bei älteren Gebäuden, die in den 1970er Jahren oder noch früher errichtet wurden, ist es sehr sinnvoll, in die Verbesserung der Wärmedämmung zu investieren. Allein dadurch lassen sich 20 Prozent der Heizkosten einsparen. Sinnvoll ist es, auch die alte Heizungsanlage mit auszutauschen. Gerade bei Kesseln, die älter als 30 Jahre sind, ist ein Austausch sowieso gesetzlich vorgeschrieben und wird durch zusätzliche Fördermittel unterstützt. Durch den Austausch der Heizung lassen sich weitere 20 bis 30 Prozent Heizkosten einsparen. Die durch die Maßnahmen entstehenden Kosten amortisieren sich meist nach vier bis fünf Jahren, da nun wesentlich weniger für Heizwärme, Warmwasserbereitung und Energie gezahlt werden muss.

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